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CRP FUSION SRL · B2B

AGB für Background Checks und PEDT

Allgemeine Geschäftsbedingungen für betreute Background-Screening- und Pre-Employment-Drug-Testing-Dienstleistungen sowie kombinierte Leistungspakete für Unternehmen.

Stand: 15. Oktober 2026 · Version 1.0

Inhalt

  1. Vertragspartner und Anwendungsbereich
  2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
  3. Background-Check-Leistungen
  4. PEDT-Leistungen und Testpanels
  5. Bundle und Plattform
  6. Bearbeitungszeit und Abhängigkeiten
  7. Mitwirkung und rechtmäßige Beauftragung
  8. Datenschutz und sensible Informationen
  9. Vertraulichkeit und Dienstleister
  10. Berichte, Grenzen und Entscheidungen
  11. Vergütung und Zahlung
  12. Änderungen, Absage und Vertragsende
  13. Beanstandungen und Korrekturen
  14. Haftung und Leistungsstörungen
  15. Nutzungsrechte
  16. Recht, Sprache und Änderungen

1. Vertragspartner und Anwendungsbereich

Anbieter ist CRP Fusion SRL, Str. Alexandru Odobescu Nr. 9, 500271 Brașov, Rumänien; EUID: ROONRC.J2015000976082; USt-ID: RO 34661759; E-Mail: contact@crpfusion.ro. CRP ScreenOne ist die auf dieser Website verwendete Leistungsbezeichnung.

Diese AGB gelten für Aufträge von Unternehmen und sonstigen beruflich handelnden Auftraggebern (B2B). Sie regeln Background Checks, Pre-Employment Drug Testing (PEDT) und deren Kombination. Sie gelten nicht für einen separaten Verkauf oder Versand von Testprodukten und begründen keinen Vertrag mit einem Kandidaten. Verbraucheraufträge bedürfen gesonderter Bedingungen; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Website, die Service-Pop-ups und das Anfrageformular dienen der Information und Kontaktaufnahme. Eine Anfrage oder Auswahl von Berichtsoptionen ist noch keine verbindliche Bestellung. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme eines konkreten Angebots und die schriftliche Auftragsbestätigung von CRP Fusion zustande; E-Mail genügt, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Vor Beauftragung werden Leistungen, Länder, Kandidaten, Prüfstellen, Verantwortlichkeiten, Berichtsvarianten, Termine, Preise und Zahlungsbedingungen festgehalten. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und nur bei wirksamer Einbeziehung Vertragsbestandteil. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Eine Datenschutzvereinbarung regelt vorrangig die dort behandelten Datenschutzfragen.

3. Background-Check-Leistungen

Anfragbar sind Identitätsberichte, Berichte zur strafrechtlichen Vorgeschichte, Bildungs- und Karriereberichte, Finanzberichte sowie Sanktionsberichte. Der Auftraggeber kann für die gewünschten Berichte Basic oder Advanced wählen. Die konkreten Quellen, Prüfungen, Prüftiefen und Ergebnisse beider Varianten ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot; die Bezeichnungen allein versprechen keinen bestimmten Prüfumfang.

Prüfungen erfolgen nur, soweit sie für das jeweilige Land, die Position und den Zweck rechtlich zulässig und tatsächlich verfügbar sind. Insbesondere Strafregister-, Finanz- und Sanktionsprüfungen erfordern eine gesonderte Prüfung der Voraussetzungen. Es wird kein uneingeschränkter Zugang zu Registern und keine weltweite oder lückenlose Erfassung aller Tatsachen zugesagt. Nicht verifizierbare Angaben und offene Punkte werden im Bericht kenntlich gemacht.

4. PEDT-Leistungen und Testpanels

PEDT umfasst die vereinbarte Koordination von Testcentern in Europa, die Abstimmung der zu testenden Substanzen, die Kommunikation mit Kandidaten sowie die Bereitstellung der vereinbarten Ergebnisdokumentation. Probenentnahme und Testdurchführung erfolgen durch die für den Auftrag benannte Teststelle; medizinische Beurteilungen sind qualifizierten Stellen vorbehalten.

Urin-Schnelltests sind mit folgenden Panels anfragbar: 5 Substanzen: THC, COC, OPI, AMP und PCP. 7 Substanzen: zusätzlich BZO und BAR. 10 Substanzen: zusätzlich zu den sieben Substanzen MTD, OXY und entweder MDMA oder TCA. Welche Alternative, Testmethode, Grenzwerte und Probenanforderungen gelten, wird vor dem Test bestätigt.

Ein zusätzlicher Laborbericht nach einem positiven Screening-Ergebnis ist optional und wird nur nach gesonderter Vereinbarung durchgeführt und berechnet. Ein reaktives Schnelltestergebnis ist vorläufig und kein abschließender Nachweis eines Substanzkonsums, einer Beeinträchtigung oder einer medizinischen Diagnose. Erforderliche Bestätigungsanalysen und fachliche Bewertungen werden vor einer nachteiligen Entscheidung veranlasst.

5. Bundle und Plattform

Das Bundle kombiniert die im Angebot bezeichneten Background-Check- und PEDT-Leistungen. Sonderkonditionen für Kunden in Europa gelten nur im bestätigten Angebot; eine Website-Anfrage begründet keinen bestimmten Rabatt.

Interne Workflow-, CRM-, Netzwerk-, Reporting- und Analysefunktionen unterstützen die Betreuung. Eine Softwarelizenz, ein Kundenlogin, eine interaktive Demo oder bestimmte technische Kundenfunktionen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

6. Bearbeitungszeit und Abhängigkeiten

Für PEDT beträgt die Bearbeitungszeit (TAT) von der bestätigten Bestellung bis zur Bereitstellung des vereinbarten Berichts 6 Arbeitstage. Bei Auftragsbestätigung werden Startdatum und konkreter Liefertermin festgehalten. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Ort der ausführenden Teststelle.

Zum bestätigten Start müssen die vereinbarten Unterlagen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen; der Kandidat muss für den vereinbarten Testtermin verfügbar sein. Fehlende Mitwirkung, verschobene Entnahmen, ausstehende Bestätigungsanalysen oder Verzögerungen einer Quelle können die Durchführung beeinflussen. CRP Fusion informiert unverzüglich über Auswirkungen und stimmt einen angepassten Termin ab; eine zugesagte Frist wird dadurch nicht automatisch unverbindlich. Zusatzanalysen und Background Checks haben die im Angebot bestätigten Fristen. Beim Bundle werden die Fristen beider Leistungen getrennt ausgewiesen. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben bestehen.

7. Mitwirkung und rechtmäßige Beauftragung

Der Auftraggeber stellt richtige, erforderliche und aktuelle Informationen bereit, benennt befugte Ansprechpartner und legt den konkreten Einstellungszweck sowie die betroffenen Länder und Positionen offen. Beide Parteien prüfen die jeweils in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Voraussetzungen; CRP Fusion übernimmt keine rechtswidrigen Prüfungen.

Vor Beginn werden insbesondere Arbeitsrecht, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, erforderliche Kandidateninformationen, etwaige Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen sowie erforderliche Zustimmungen und Genehmigungen geklärt. Eine Einwilligung ist im Beschäftigungskontext nicht automatisch eine wirksame Rechtsgrundlage. Ohne tragfähige Rechtsgrundlage wird eine Prüfung nicht durchgeführt.

8. Datenschutz und sensible Informationen

Die Parteien bestimmen vor der Übermittlung von Kandidatendaten ihre tatsächlichen datenschutzrechtlichen Rollen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen, Empfänger, Sicherheitsmaßnahmen, Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie den Umgang mit Betroffenenrechten und Datenschutzvorfällen. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Diese AGB ersetzen weder diese Vereinbarung noch die erforderliche Kandidaten-Datenschutzinformation.

Für Gesundheitsdaten und andere besondere Datenkategorien müssen zusätzlich die Voraussetzungen des Art. 9 DSGVO erfüllt sein; für Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten gelten Art. 10 DSGVO und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Übermittlungen außerhalb des EWR erfolgen nur unter den Voraussetzungen von Kapitel V DSGVO. Medizinische Stellen können für ihre Tätigkeiten eigenständig Verantwortliche sein.

Berichte und Kandidatenunterlagen werden nur über vereinbarte geschützte Kanäle und an befugte Empfänger übermittelt. Das allgemeine Anfrageformular ist nicht für Ausweiskopien, Strafregisterauszüge, medizinische Befunde oder Drogentestergebnisse bestimmt. Nach Auftragsende werden personenbezogene Daten entsprechend der vereinbarten Löschregelung und zwingenden Aufbewahrungspflichten gelöscht oder zurückgegeben.

9. Vertraulichkeit und Dienstleister

Beide Parteien schützen nicht öffentliche Geschäfts-, Kandidaten- und Berichtsinformationen und gewähren Zugriff nur Personen, die ihn für den vereinbarten Zweck benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit rechtlich möglich wird die andere Partei vorher informiert. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort.

Die einbezogenen Recherche-, Prüf- und Laborstellen sowie deren Aufgaben werden für den Auftrag festgelegt. Soweit Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden, gelten die erforderlichen Informations-, Genehmigungs- und Schutzregelungen der Datenschutzvereinbarung. CRP Fusion bleibt für die eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich; der Einsatz Dritter schließt eine gesetzliche Haftung nicht pauschal aus.

10. Berichte, Grenzen und Entscheidungen

Berichte dokumentieren die vereinbarten Prüfungen und den zum Prüfzeitpunkt feststellbaren Stand der verwendeten Quellen. Namensgleichheiten, unvollständige Register, abweichende Schreibweisen oder spätere Änderungen können eine zusätzliche Klärung erfordern. CRP Fusion arbeitet mit angemessener fachlicher Sorgfalt und kennzeichnet Einschränkungen; ein bestimmtes Ergebnis oder die künftige Zuverlässigkeit eines Kandidaten wird nicht garantiert.

Der Auftraggeber verwendet Berichte nur für den vereinbarten zulässigen Zweck. Personalentscheidungen trifft er nach eigener qualifizierter Prüfung. Betroffene erhalten die gesetzlich erforderlichen Informationen und Gelegenheit zur Klärung bestrittener Angaben. Die Leistungen enthalten keine automatisierte Einstellungsentscheidung; Art. 22 DSGVO und zwingende arbeitsrechtliche Anforderungen sind zu beachten.

11. Vergütung und Zahlung

Preise, Währung, Umsatzsteuer, behördliche Gebühren, Labor- und sonstige Fremdkosten sowie Zahlungsfristen werden vor Beauftragung im Angebot ausgewiesen. Zusätzliche Prüfungen, Übersetzungen, Wiederholungstests und Laboranalysen werden nur nach vorheriger Abstimmung kostenpflichtig beauftragt. Es gibt kein automatisches Abonnement und keine automatische Vertragsverlängerung.

Rechnungen sind nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Ansprüche. Eine Vorauszahlung oder ein gesonderter Zahlungsplan gilt nur, wenn dies vereinbart wurde.

12. Änderungen, Absage und Vertragsende

Änderungen des Auftragsumfangs oder Absagen sind so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen. CRP Fusion legt die Auswirkungen auf Kosten und Termine offen. Bei einer einvernehmlichen Stornierung wird nur die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für nachgewiesene, rechtmäßig beauftragte und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten abgerechnet; nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden entsprechend erstattet. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

Bei fehlender Rechtsgrundlage, behördlichen Verboten oder einer konkreten Gefährdung personenbezogener Daten wird die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung nicht fortgesetzt. CRP Fusion informiert über den Grund und mögliche Abhilfen, soweit zulässig. Eine weitere Aussetzung oder Beendigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen oder einer wirksam getroffenen individuellen Vereinbarung.

13. Beanstandungen und Korrekturen

Beanstandungen können unter contact@crpfusion.ro unter Angabe der Auftragsreferenz eingereicht werden; sensible Angaben sind über den vereinbarten geschützten Kanal zu übermitteln. Die Parteien klären begründete Hinweise und ermöglichen erforderliche Berichtigungen, Ergänzungen oder eine erneute Prüfung. Eine Beanstandung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Ansprüche; es wird keine verkürzte Ausschlussfrist vereinbart.

14. Haftung und Leistungsstörungen

Für Pflichtverletzungen und Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Diese AGB enthalten weder eine pauschale Haftungsfreistellung noch einen betragsmäßigen Haftungsdeckel. Insbesondere bleiben zwingende Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie datenschutzrechtliche Ansprüche unberührt.

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs informieren sich die Parteien unverzüglich, begrenzen die Folgen und stimmen das weitere Vorgehen ab. Eine Befreiung von Pflichten, Fristverlängerung oder Vertragsbeendigung tritt nur ein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen oder eine konkrete Vereinbarung dies tragen.

15. Nutzungsrechte

Nach Maßgabe des Auftrags darf der Auftraggeber die gelieferten Berichte intern für den vereinbarten Screening-Zweck verwenden und erforderlichen befugten Beratern zugänglich machen. Datenschutz und Vertraulichkeit bleiben maßgeblich. Eine Veröffentlichung, ein Weiterverkauf oder eine Nutzung zu anderen Zwecken bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage und gegebenenfalls der Zustimmung der Rechteinhaber. Rechte an vorbestehenden Methoden, Vorlagen und Software verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

16. Recht, Sprache und Änderungen

Das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit bestimmen sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regeln, sofern keine wirksame individuelle Vereinbarung getroffen wird. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung oder eine von gesetzlichen Regeln abweichende Rechtswahl wird durch diese AGB nicht begründet.

Deutsch, Englisch und Rumänisch sind inhaltlich abgestimmte Sprachfassungen. Die Vertragssprache wird im Angebot festgelegt; bei Widersprüchen suchen die Parteien eine Klärung anhand der individuell vereinbarten Leistungen und des anwendbaren Rechts. Besondere Klauseln, die einer ausdrücklichen gesonderten schriftlichen Annahme bedürfen, gelten nur bei Erfüllung dieser Voraussetzung. Änderungen dieser AGB gelten für künftige Aufträge; laufende Verträge werden ohne wirksame Vereinbarung nicht rückwirkend geändert.

Fragen zu diesen AGB

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